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www.kelsaka.de: Stuff: Blitzfoto |
Schnellübersicht: | |||||||
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Blitzfoto - Das Original | ||
Links "Flauschi", Rechts: ich, Photo: Polizei
Wenn man zu schnell fährt, bekommt man üblicherweise (ich spreche nicht aus mehrfacher Erfahrung) einen Brief, der den Halter des betreffenden Fahrzeugs ein Vergehen/Straftat vorwirft. Dieser Brief enthält dann eine Überweisung (zum Bezahlen), die Aufführung der verletzten Gesetze/Vorschrifte etc. und ein Beweisfoto.
Leider war das in meinem Fall nicht so: das Foto fehlte. Um dennoch an das erwartete Photo zu kommen, entschloss ich mich die Polizei freundlich darum zu bitten mir dieses Foto nachzuschicken, schließlich war ich mir nicht mehr sicher, wer das Auto zu besagtem Zeitpunkt gefahren hatte. - Das war mein Fehler, denn ein paar Tage später standen zwei Polizisten vor meiner Haustür, um mit dem jetzt mitgebrachten Beweisfoto einen Vergleich anzustellen. Tja... da ich nicht zu Hause war konnten meine Eltern mich schocken "da waren heute zwei Polizisten, die nach dir gefragt haben".
Immerhin habe ich jetzt endlich das Beweisfoto... war wohl doch ich, der zu schnell gefahren ist... :-(
Kostenrechnung - was der Spaß den Staat kostet | ||
Kosten für den Staat (geschätzt) (JETZT korrierte Beträge @ Bernd D.)
Zeitbedarf der Beamten ca. 1/2 Stunde, bei Gehaltskosten von ca. 40 DM pro Stunde
==> macht bei zwei Personen Kosten von ca. 40 DM plus Streifenwagen und Benzin
Gesamtkosten: |
42 DM |
abzüglich
Strafe: |
-30 DM |
======= | |
Verlust
für den Staat: |
12 DM |
Der Beleg - Scan der "Schriftlichen Verwarnung" | ||
Das Beste ist die freundliche
abschließende Formulierung: "Die Verwarnung wird nur wirksam,
wenn Sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld innerhalb einer
Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen. [...]" - klingt doch ganz
so, als ob die Zahlung freiwillig wäre. Also eine Art nette Aufforderung
- aber nur wenn man Lust hat...
Das war aber leider nicht so: die wollten das Geld schon noch sehen. :-(
P. S.: Ich muss zugeben, dass *einige* Zeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h angegeben war. Durch das Hervorkramen des Bescheids fiel mir allerdings auf, dass das nicht richtig war.
(c) 2007 www.kelsaka.de, zuletzt aktualisiert am: 14. Oktober 2007 |